- 84 -

1202 November 25. Rom im Lateran.

7. Kal. Dez.

P. Innocenz III. trägt dem Erzbischof von Gnesen N. (Heinrich), sowie den Bischöfen von Krakau und Breslau auf, die Einigung, welche unter ihrer Vermittelung zwischen dem Herzog Heinrich von Schlesien und dessen Vetter Mesko geschlossen, in einer mit den Siegeln der Bischöfe versehenen Urkunde dem Papste vorgelegt und von diesem gern bestättigt worden ist, durch ihre Autorität zu schützen und gegen den der Paciscenten, welcher dem Vertrage untreu werden sollte, mit öffentlicher Exkommunikation einzuschreiten. Stirbt einer der Bischöfe, so soll in diesem Mandate sein Nachfolger succediren.

Brequigny et du Theil II. 180. Migne I. 1110. Potthast 1774.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.